4 | Abklärung und Intensivabklärung

«Wer oder was hat dir schon einmal ein besonderes Gefühl der Geborgenheit gegeben?»

Eine Abklärung oder Intensivabklärung mit Risikoeinschätzung ist dann angezeigt, wenn sich Behörden und Gerichte bezüglich des Kindeswohls in einer Familie unsicher sind oder Fragen zur Erziehungsfähigkeit der Eltern auftauchen. Im Fokus jeder Abklärung stehen immer die gesunde körperliche, seelische und geistige Entwicklung, die Zukunftsperspektiven sowie der Schutz der Kinder und Jugendlichen.

Vorgehen

Die Fachperson beobachtet den Umgang mit den Kindern zuhause und beurteilt die Entwicklungsaufgaben sowie die Lebensbedingungen der Familienmitglieder in Bezug auf das Kindeswohl. Sie befragt Lehrpersonen, involvierte Therapeutinnen/Therapeuten, Ärztinnen/Ärzte, Nachbarinnen/Nachbarn sowie andere nahestehende Menschen. Daraufhin schätzt die Fachperson das Risiko einer Kindeswohlgefährdung ein und gibt Empfehlungen für Massnahmen und Weiterarbeit ab. In jedem Fall beantwortet sie die Fragen des Auftraggebers.

Wer / Wie / Was

Was Beobachtungen, Hausbesuche, Befragungen aller beteiligten Personen und Systeme
Weshalb Bei Unsicherheit der Behörden und Gerichte bezüglich des Kindeswohls
Für wen Familien mit Kindern von 0 bis 18 Jahren
Mit wem Passende Fachperson für die individuellen Problemlagen der Familie
Wo Zuhause bei der Familie und im Umfeld des Kindes
Wie schnell Innerhalb von 24 Stunden möglich
Wie lange 4 bis 6 Wochen
Wie umfangreich Die Stundenanzahl wird mit dem Zuweiser ermittelt
Wie dokumentiert Detaillierter Bericht mit Risikoeinschätzung zum Kindeswohl, Empfehlungen für weitere Massnahmen und Hilfestellungen